Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gehören öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts), die gebührenfinanzierte Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.Öffentlich-rechtliche Sender gibt es in verschiedenen anderen Ländern, so in Europa z.B. die RAI in Italien, die BBC Großbritannien oder NOS Niederlande. Anfang 2004 veröffentlichte die britische Regierung einen Gesetzesentwurf, wonach die BBC in drei unabhängige Gesellschaften zerschlagen werden soll.
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In Deutschland wird nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten nach britischem Vorbild (BBC) eingeführt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nicht im Grundgesetz vorgeschrieben.
Zu Zeiten der Weimarer Republik waren die Rundfunksender
privatrechtlich geführte Gesellschaften (AGs / GmbH), bei welchen die einzelnen Länder sowie der Staat Teilhaber waren.
Es wurde Mitte der 80er mit der Einführung des so genannten "Dualen Systems" eine von zwei Säulen neben den Privatsendern. Man spricht auch vom Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn neben dem Fernsehen auch das Radio eingeschlossen ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Fernsehen. Öffentlich-rechtliche Sender finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der im Besitz eines Empfangsgerätes ist (Fernseher, Radio, Computer mit TV-Karte etc.) monatlich über die GEZ entrichten muss. Insoweit "gehört" der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern.
Darüber hinaus hat er zur weiteren Finanzierung die Möglichkeit, in seinen Hauptprogrammen bis 20.00 Uhr einen Anteil an Werbung auszustrahlen. Alle Einnahmen dürfen nur für die Erstellung und die Verbreitung von Programmen sowie zum Betrieb der Rundfunkhäuser genutzt werden. Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn darf und kann nicht erwirtschaftet werden: mögliche Überschüsse werden ebenfalls für Programmproduktion oder z.B. technische Investitionen genutzt.
Die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden von Aufsichtsgremien beaufsichtigt, in der Regel sind dies jeweils der Rundfunkrat (programmliche Aspekte) und der Verwaltungsrat (unternehmerische Aspekte). In den Aufsichtsgremien sitzen Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen wie politische Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen usw.. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den so genannten öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, der in den jeweiligen Landesmediengesetzen verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.
In Deutschland gibt es neun Landesrundfunkanstalten, die sich zu der ARD (Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschland) zusammengeschlossen haben.
Zu den Landesrundfunkanstalten gehören in der Bundesrepublik Deutschland alle Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere Bundesländer Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.
Derzeit sind es die 9 Mitglieder der ARD:
Zu den bundesweiten öffentlich-rechtlichen Programmen gehören Das Erste (Gemeinschaftsprogramm der ARD), das ZDF sowie das DeutschlandRadio, mit den Programmen Deutschlandfunk und DeutschlandRadio Berlin.
Des Weiteren bieten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch Gemeinschaftsprogramme und Spartenkanäle an. Dazu gehören u. a. Arte, Phoenix, 3sat, KiKa (Der Kinderkanal) und ein digitales Programmangebot (ARD digital, ZDF vision), das Programme von Drittanbietern beinhaltet.
Die Deutsche Welle mit Hörfunk und Fernsehprogramm nimmt als Auslandssender eine Sonderrolle ein, da sie von der Bundesregierung beaufsichtigt und finanziert wird.
Über die obligatorischen Fernsehgebühren, die von der GEZ im Auftrage des WDR eingezogen werden, werden nicht nur die Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert. Hierzu gehören die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Landesmedienanstalten sowie die Verwaltungen der einzelnen Sender.
Situation in Deutschland
Landesrundfunkanstalten
Bundesweite Programme
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