Dritter
Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.
Table of contents |
2 Beispiele: 3 Sport |
In der Rechtssprache ist Dritter jede Person, die nicht auf der einen oder anderen Seite einer bestimmten Rechtsbeziehung steht, die vom Gesetz typischerweise als eine Zweierbeziehung gesehen wird (z.B. Käufer und Verkäufer). Es wird jedoch nicht durchgezählt, so dass es keinen "Vierten" gibt.
Dritter ist somit immer ein "anderer", der "keiner von beiden" ist.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff häufig.
Ein Dritter kann einen Unterhaltsanspruch gegen eine Person nach § 844 BGB haben, wenn diese Person jemanden getötet hat, der dem Dritten zum Unterhalt verpflichtet war. Die eigentlich interessierende Beziehung besteht nach Deliktsrecht zwischen Schädiger und dem Geschädigten. Jede andere Person ist daher Dritter.
Nach § 936 BGB erlöschen die Rechte Dritter beim gutgläubigen Erwerb. Wer in gutem Glauben ist, kann eine bewegliche Sache zum Eigentum erwerben, auch wenn der Veräußerer nicht der Eigentümer ist. Der gutgläubige Erwerb spielt sich somit zwischen Veräußerer und Erwerber ab. Derjenige, der ein Recht an der veräußerten Sache hat, ist daher nur Dritter.
Im Sport ist Dritter der Drittplazierte und damit der Gewinner der Bronzemedaille. Üblicherweise steht der dritte mit auf dem Siegerpodest. Bei Gleichstand können gegebenenfalls auch mehrere dritte Plätze vergeben werden.
Siehe auch: Drittschuldner
RechtshinweisRecht
Beispiele:
Sport