Rechtssprache
Die Rechtssprache ist die Fachsprache der Juristen.Sie ist von vielen lateinischen Wendungen (siehe Juristenlatein) oder aus dem Lateinischen stammenden Begriffen geprägt.
Die juristische Fachsprache ist durch einen hohen Abstraktionsgrad geprägt. Recht selbst kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden, sodass insbesondere die Hermeneutik eine gewichtige Rolle spielt, die aber als juristische Methoden Eingang in die Lehre der Rechtswissenschaften gefunden haben. Wichtigstes Merkmal ist eine Konkordanz der Begriffe. Andernfalls kann keine gemeinsame Basis der Verständigung gefunden werden, sodass das Ziel der Schaffung oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens vereitelt wäre. Auch die Effizienz des juristischen Systems wird von der Sprache getragen. Um der enormen Anforderungen an die Komplexität und Präzision der Sprache Rechnung zu tragen, bedarf es einer kalkülartigen Fachsprache, die dadurch für den rechtsunkundigen Laien oftmals schwer oder nicht verständlich wirkt. Juristische Termini werden zwar auch gemeinsprachlich verwendet, in der Regel jedoch mit anderer Bedeutung, die von professionellen Rechtsanwendern anders verstanden werden.
Die Rechtssprache wird in der Wissenschaft der Rechtslinguistik untersucht.
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