Diversion
Die Diversion (lat. für Abweichung, Umleitung) bezeichnet- in der offiziellen DDR-Sprache Sabotage gegen den Staat
- im Kalten Krieg eine Untergrundarbeit im Sinne einer Zersetzung gegen einen Staat
- vor allem im Jugendstrafrecht ein Mittel, von der Strafe abzusehen. Zweck des Absehens ist die Förderung der Resozialisierung des Täters. Im Jugendstrafrecht finden sich die Möglichkeiten, von der Strafverfolgung gänzlich abzusehen (§ 45 JGG) sowie die Verfahrenseinstellung (§ 47 JGG) ggf. mit einer erzieherischen Maßnahme.
Im Erwachsenenstrafrecht sind die Einstellungen nach §§ 153f. StPO Beispiele für Diversion. - ein Motorrad der Marke Yamaha, Modellbezeichnung XJ, erhältlich mit 600ccm oder 900ccm Motor. Dieser Sporttourer, insbesondere die XJ900S, gilt als zuverlässiges und gutmütiges Motorrad und ist seit Anfang der 90er Jahre nur technisch angepasst worden.