Deutsches Rotes Kreuz
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die nationale deutsche Gruppe der Hilfsorganisation Internationales Rotes Kreuz. Es ist die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik nach den Genfer Rotkreuzabkommen und - als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
Die Arbeit des DRK wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen. Die Gründung erfolgte in den einzelnen deutschen Ländern zunächst relativ unabhängig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Der erste Rotkreuzverband auf dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches war der "Badische Landesverein vom Roten Kreuz", in dessen Tradition der heutige DRK-Landesverband "Badisches Rotes Kreuz" steht.
In Sachsen z.B. gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen.
Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege.
Das DRK wurde nach dem zweiten Weltkrieg in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" weiterarbeiten, während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als "eingetragene Vereine" neugegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung "Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst" (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das "Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e.V." als Bundesverband wurde 1951 wiedergegründet und durch das IKRK und die Bundesregierung als Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende "Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) wiederbegründet. Der "Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst" wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als "Landesverband Saarland" wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes.
In der DDR gab es ein "Deutsches Rotes Kreuz der DDR" als Nationale Rotkreuzgesellschaft der DDR und als anerkannte Massenorganisation (Vereine gab es in der DDR nicht). Jeder größere Betrieb hatte eine Grundorganisation des DRK. DRK-Arbeit galt als "gesellschaftliche Tätigkeit", sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt.
Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift ("Deutsches Rotes Kreuz").
Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter.
Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin; seine heute gültige Anerkennung wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und Beitritt der Landesverbände des ehem. DRK der DDR durch Bundesregierung und IKRK ausgesprochen. Seine Landesverbände und Kreisverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine. Eine Ausnahme bildet der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz, der aus historischen Gründen (s.o.) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (der Landesverband Hessen, der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war - amerikanischen Besatzungszone! -, hat zwischenzeitlich diesen Status abgelegt und den des eingetragenen Vereins angenommen). Ungeachtet der privatrechtlichen Natur des DRK nimmt es die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland war und ist damit eher eine "Organisation sui generis" im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Auftrag.Geschichte
DRK in der DDR
Rechtsform