Deutsche Nationalversammlung
In Deutschland wird nur eine gewählte Volksvertretung, die zur Erarbeitung einer Verfassung einberufen wird, als Nationalversammlung bezeichnet.Die erste deutsche Nationalversammlung trat nach der Märzrevolution 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammen und schuf die so genannte Paulskirchenverfassung.
Während des Deutschen Bundes war die Bundesversammlung das oberste Organ.
Nach der Novemberrevolution 1918 wurde am 19. Januar 1919 eine Nationalversammlung gewählt, die zunächst in Weimar tagte (deshalb "Weimarer Reichsverfassung", "Weimarer Republik", "Weimarer Koalition").
In anderen Ländern, z.B. Frankreich, wird das Parlament als solches als "Nationalversammlung" bezeichnet.