Bundesgesetzblatt
Deutschland
Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und durch den Bundesanzeiger Verlag erstellt und versandt.
Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Ein dritter Teil enthält das fortgeltende Bundesrecht, das vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bereits galt. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben.
Der erste Teil des BGBl. verkündet Bundesgesetze, Bundesverordnungen, Zuständigkeitsentscheidungen nach Art. 129 Abs. 1 GG, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG sowie die Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidentenen und Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrateses. Andere Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Das in Deutschland geltende Völkerrecht - Übereinkommen und Verträge - wird in Teil II verkündet. Daneben werden auch Vorschriften über das Zollwesen verkündet.
Zusätzlich werden jährlich Fundstellennachweise (FN) für das Bundesgesetzblatt erarbeitet. Der FN A wird Teil I zugeordnet und der FN B dem Teil II.
Kein Gesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Allerdings ist diese Vorschrift nicht konstitutiv; eine rückwirkende Geltung ist durchaus möglich.
Das Bundesgesetzblatt dient in Österreich der Verlautbarung von Bundesgesetzen, ministeriellen Verordnungen, Staatsverträgen und supranationalem Recht.
Die Vorgänger des Bundesgesamtblattes waren das Reichsgesetzblatt (1848 - 1918) und das Staatsgesetzblatt (1918 - 1920). Von 1938 - 1945 galt das Deutsche Reichsgesetzblatt.
Gedruckt wird das Bundesgesetzblatt in der Print Media Austria AG, der früheren Österreichischen Staatsdruckerei.
Teil I
Teil II
Fundstellennachweise
Österreich
Weblinks
Rechtshinweis