Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist das Bekanntgabe- und Verkündungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. In ihm sind zugleich Handelsregisterveränderungen, Jahresabschlüsse und Hinterlegungen bekannt zu machen.
Inhalt
Die Stammausgabe gliedert sich in drei Teile. Im amtlichen Teil werden die Verkündungen, Bekanntmachungen und Ausschreibungen hauptsächlich niedergelegt. Der nichtamtliche Teil widmet sich den Legislativorganen des Bundestages und des Bundesrateses und gibt eine Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung. Der dritte Teil umfasst gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Hier werden öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden, Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen abgedruckt.
Diese Informationen enthält die Stammausgabe. Zusätzlich dazu bestehen noch die Module des Zentralregisters, in welchem alle veröffentlichungspflichtigen Veränderungen des Handelsregisters publiziert werden, dies umfasst daneben das Partnerschafts-, das Genossenschafts-, das Muster- und das Güterrechtsregister, die Urheberrolle sowie Konkurse, Vergleichs- und Vollstreckungsverfahren. Das Modul Jahresabschlüsse umfasst die Publikation der Jahresabschlüsse größerer Konzerne und Unternehmen sowie Hinterlegungsbekanntmachungen.
Der Bundesanzeiger erscheint fünfmal wöchentlich und wird vom Bundesanzeiger Verlag herausgegeben.
Verlag
Der Bundesanzeiger Verlag ist ein Verlagshaus mit Sitz in Köln und einer Filiale in Limburg an der Lahn. Der Verlag gibt neben dem Bundesanzeiger, das Bundesgesetzblatt, die Parlamentsdrucksachen, die Amtsblätter der EG auch die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung heraus. Weiterhin werden zahlreiche Zeitschriften im Bereich des öffentlichen Rechts und des Betreuungs- und Jugendrechts herausgegeben.