Bundesebene (Deutschland)
Bundesebene (Deutschland):Durch das Staatsmodell des Föderalismus bedingte Trennung des Staats in eine Bundes- und eine Landesebene. Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines Bundesstaats zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Regierung, Administration und Gerichtsbarkeit, doch ausschließlich der Zentralstaat besitzt die völkerrechtliche Souveränität. Im korporativen Föderalismus, wie er in Deutschland existiert, werden auf Bundesebene im Bundestag Gesetze mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Auf Bundesebene beschlossene Gesetze haben höhere Geltung als Landesgesetze. Dies ist auch im Grundgesetz festgelegt, in dem auch generell die Abgrenzung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Hoheitsrechte ausgearbeitet ist: "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG). Betreffen jedoch Bundesgesetze die Kompetenzen der Länder, so haben die Länderregierungen im Bundesrat, der Vertretung der Länder auf Bundesebene, die Möglichkeit, am Entscheidungsprozess hinsichtlich des zu beschließenden Gesetzes zu partizipieren.
Verfassungsorgane der Bundesebene:
Rechtshinweis