Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Der auch als Gotteslästerungsparagraph bezeichnete § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland stellt die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe.
Table of contents |
2 Kritik an der Vorschrift 3 Rechtspraxis |
Gesetzestext
Kritik an der Vorschrift
Kritiker lehnen diesen Paragraphen als so genannten Gummiparagraphen ab, insbesondere weil nicht klar sei, wie Beleidigung zu definieren ist. Noch fraglicher sei, wann eine solche Beleidigung den öffentlichen Frieden stört.
Der Paragraph ist stark in der Kritik von atheistischen Gruppen und Kirchenkritikern sowie von Künstlern, die sich in ihrer Freiheit massiv beschnitten fühlen.
Rechtspraxis
Auf Grund des Gotteslästerungsparagraphen wurde etwa die Darstellung gekreuzigter Schweine und das Theaterstück Das Maria-Syndrom, in dem Maria über eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird, verboten.
Rechtshinweis