Bauverbot
Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht.Solche Gründe können sein:
- Technisch -- Leitungen, Kraftwerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster ...
- Landschaftlich -- Heide, Moore, Seen ...
- Biologisch -- seltene Pflanzen- und Tierartenarten, Biotope
- Naturgefahren -- Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen ...
- Umweltschutz -- wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten ...
- und weitere.
Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z.B. im Nationalpark Hohe Tauern.
Siehe auch: Bauordnung Baurecht Bauamt
Rechtshinweis