Bauordnung
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Baurechts.Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung:
- z.B. die Mindestgröße von Grundstücken des Baugebiets (Baulands), die maximale prozentuelle Verbauung oder Bauhöhe (Bauklasse),
- die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
- die äußere Gestaltung (Fassade, Dachform, Balkongröße etc.),
- die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..),
- Bestimmungen für Fluchtwegee, Treppenbreite und Notausgang,
- den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
- den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
- den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,
- die Verkehrssicherheit usw.
Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z.B. die Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, Kesselverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.
Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können noch zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen. Einige können im Internet auch als Pdf heruntergeladen werden. (Die Abkürzungen sind KBO, NBO, TBO, WBO ...)
Die Bauordnungen der deutschen Bundesländer unterscheiden sich in Einzelheiten. Eine Koordination findet statt im Rahmen der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU). Diese hat auch ein Muster für die Bauordnungen der Länder erarbeitet, an dem sich die Länder weitgehend orientieren.
Weblink
Musterbauordnung (PDF-Datei)
Rechtshinweis