Amateurfunk
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen sowie zwischenstaatliche Verträge. Der Amateurfunkdienst ist ein technisch experimenteller Funkdienst. Seine Teilnehmer betreiben diesen zu technischen und wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Fort- und Weiterbildung, aber auch einfach nur als interessantes Hobby. Der Amateurfunkdienst darf in keiner Weise kommerziellen Zwecken dienen.Siehe auch: Leitungslose Telekommunikationsverfahren
Table of contents |
2 Erlaubnis zur Teilnahme 3 Lizenzklassen 4 Frequenzen 5 Weblinks |
Teilnehmer am Amateurfunkdienst werden Funkamateure genannt. Das deutsche Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:
So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Funkamateure, was besonders durch den im Gesetz verankerten Begriff Völkerverständigung zum Ausdruck kommt.
Funkamateure dürfen nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, das Funkgespräch nennt man QSO, für jedes erste Funkgespräch auf einem Frequenzband bestätigen Funkamateure sich die Verbindungen mit QSL-Karten die weltweit verschickt werden.
Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse Frequenzbereiche, die Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Dabei kommen traditionelle Betriebsarten wie Morsetelegrafie und Sprechfunk genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahrenen wie Packet Radio. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV (Schmalband ATV) und DATV (Digitales ATV) möglich. Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Echolink Satelliten, EME oder auch Meteorscatter möglich.
Der Empfang von Aussendungen, die auf Amateurfunkfrequenzen ausgestrahlt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man eine Genehmigung, das Amateurfunkzeugnis. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Mit bestandener Prüfung wird das Amateurfunkzeugnis ausgehändigt.
Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab. Die Prüfungen für Klasse 1 und 2 sind identisch. Ein Inhaber der Klasse 1 hat aber zusätzlich Kenntnisse im Geben und Hören von Morsezeichen nachgewiesen. Die Klasse 3 dient als Einstiegsklasse, es werden nur Grundkenntnisse geprüft.
Geprüft wird in den Prüfungsteilen
Aufgrund der durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse sind Funkamateure (im Gegensatz zu anderen Funkdiensten wie dem CB-Funk) berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen selber zu bauen.
Hinsichtlicht der Senderausgangsleistung gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss die Einhaltung dieser Grenzwerte gegenüber der RegTP gegebenenfalls nachweisen.
Es existieren in Deutschland drei verschiedene Lizenzklassen:
;Klasse 1: Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W.
;Klasse 2: Zugang zu allen Amateurfunkbändern über 30MHz mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Seit 15. August 2003 wird die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet.
;Klasse 3: Zugang zum 2 m (144-146 MHz) und 70 cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von 10 W EIRP.
Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen, das für 2 Jahre befristet ist, zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen.
Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben dem 65% Technik bzw. 75% Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll.
Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So soll die Klasse 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden.
Definition
Die Definition des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz von 1997 besagt weiterhin:
Diese Definitionen zeigt, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten.Erlaubnis zur Teilnahme
Darüber hinaus wird die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt, die der Person das eigentliche Rufzeichen zuteilt. Diese Zulassung wird im Allgemeinen zusammen mit der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht in Deutschland aus einem 2-stelligen Präfix, einer einstelligen Zahl und einem 2-3-stelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann die Lizenzklasse ermittelt werden.Lizenzklassen
Frequenzen
Klasse Frequenzbereiche Wellen- Fuß- Status Sender- Zugelassene Zusätzliche-
länge note leistung Senderarten Regelungen
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1 135,7-137,8 kHz 2,2km 3 S 20 W A,D Vfg 2/1999
1 1810-1850 kHz 160m 4 P 75 W B,E
1 1850-1890 kHz 160m 4 S 75 W B,E
1 1890-1950 kHz++) 160m S++) 10 W++) A1A,F1B,J3E Vfg 132/1990
1 3,5-3,8 MHz 80m 4 P 750 W A,E,K
1 7-7,1 MHz 40m 1,4 P+) 750 W A,E,K
1 10,1-10,15 MHz 30m 3 S 150 W A,D Vfg 132/1990
(300 W++))
1 14-14,35 MHz 20m 1 P+) 750 W A,E,K
1 18,068-18,168 MHz 17m 1,4 P 750 W A,E,K
1 21-21,45 MHz 15m 1 P+) 750 W A,E,K
1 24,89-24,99 MHz 12m 1,4 P 750 W A,E,K
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1**),
2**) 50,08-51 MHz 6m 5 S 25 W ERP C Vfg 166/1999
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1,2 144-146 MHz 2m 1 P+) 750 W A,F,K
3 144-146 MHz 2m 1 P+) <10 W EIRP A,F,K
1,2 430-440 MHz 70cm 1,2 P 750 W A,G
3 430-440 MHz 70cm 1,2 P <10 W EIRP A,G
-----------------------------------------------------------------------------
1,2 1240-1300 MHz 23cm 1 S 750 W A,G,H
1,2 2320-2450 MHz 13cm 1,2 S 75 W A,I
1,2 3,4-3,475 GHz 9cm - S 75 W A,I
1,2 5,65-5,85 GHz 6cm 1,2 S 75 W A,I
1,2 10-10,5 GHz 3cm 1 S 75 W A,I
1,2 24-24,05 GHZ 1,2cm 1,2 P+) 75 W A,I
1,2 24,05-24,25 GHz 1,2cm 2 S 75 W A,I
1,2 47-47,2 GHz 6mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 75,5-76 GHz 4mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 76-81 GHz 4mm 1 S 75 W A,I
1,2 119,98-120,02 GHz 2,5mm - S 75 W A,I
1,2 142-144 GHz 2mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 144-149 GHz 2mm 1 S 75 W A,I
1,2 241-248 GHz 1mm 1 S 75 W A,I
1,2 248-250 GHz 1mm 1 P+) 75 W A,I
Legende :*) Bedeutet hier Zulassungs- oder Zuteilungsklasse
**) Nur Inhaber von Sonderzuteilungen
+) Weitgehend exklusiver Bereich für den Amateurfunk.
++) Gilt nur in den neuen Bundesländern gem. BMPT-Vfg 132/1990.
Im Frequenzbereich 1890-1950 kHz kann kein Schutz vor Störungen
gewährt werden, und Störungen dürfen nicht verursacht werden
A Alle Sendearten. Alle Sendearten mit drittem Kennzeichen "A"
generell nur in Morsecode.
B A1A (generell nur in Morsecode),F1B und J3E.
C A1A (generell nur in Morsecode) und J3E.
D Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 800 Hz.
E Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 7 kHz.
F Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 40 kHz.
G Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 2 MHz.
Belegte Bandbreite bei amplitudenmodulierten
Fernsehaussendungen maximal 7 MHz.
H Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten
Fernsehaussendungen maximal 18 MHz bei -40dBc
bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
I Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 10 MHz.
Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten
Fernsehaussendugen maximal 20 MHz bei -40dBc
bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
K J3F und F3F sind nur als Schmalbandfernsehen zulässig.
Für Fernschreibverkehr ist der Frequenzhub bei F1B auf
+- 500 Hz und bei F2B aus +- 3000 Hz zu begrenzen.
Weblinks