Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist eine obere Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Sie untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die RegTP wurde am 1. Januar 1998 mit dem Verwaltungssitz in Bonn und der technischen Zentrale in Mainz gegründet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervor. Die Regulierungsbehörde hat Außenstellen im gesamten Bundesgebiet.
Aufgaben
Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern der ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.
Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom, die allerdings auch schon versucht hat, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.
Die RegTP muss weiterhin Sorge tragen, dass der Monopolist Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen anbietet. Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten beispielsweise den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.
Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die Regulierungsbehörde auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft sie elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit, untersucht Funkanlagen auf die Einhaltung der Grenzwerte für die Stärke elektromagnetischer Felder, vergibt Frequenzen (beispielsweise die Frequenzen für UMTS) und stellt Regeln für die Vergabe von Rufnummern (beispielsweise für 0190-Mehrwertdienste oder 118-Auskunftsdienste) auf.