Alarmplan
Ein Alarmplan ist eine festgelegte Regelung, welche festlegt, was bei einem bestimmten Ereignis geschehen soll. Er tritt in Kraft, wann ein Alarm ausgelöst wird. Als Grundlage für einen Alarmplan sind die verschiedenen Szenarien nach einem Zwischenfall. Ein Alarmplan wird naturgemäß anders ausschauen, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall, der sowohl örtlich begrenzt ist und dadurch nur wenige Menschen oder Sachgüter betrifft, oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Man muss dabei auch unterscheiden, ob es sich um durch die Natur oder durch Menschen ausgelöste Ereignisse handelt.So kann ein Alarmplan auch verschiedene Gruppen von Personen betreffen:
- Ein Zwischenfall in einem Betrieb kann einige Mitarbeiter betreffen.
- Ein krimineller Zwischenfall muss nicht immer ganze Bevölkerungsgruppen treffen, sondern nur bestimmte Dienststellen der Polizei.
- Das Auslösen eines Brandmelders löst bei einer Feuerwehr einen Alarm aus, die dann nach einem bestimmten Alarmplan je nach Erfordernis ausrücken wird. Ist es nur ein kleiner Brand, so rückt die Feuerwehr nach der Ausrückeordnung zum Einsatzort aus. Ist der Brand jedoch größer so alarmiert die zuständige Feuerwehr auch die Nachbarfeuerwehr und es entsteht eine Alarmierungskette
- In jeder Kommune gibt es Katastrophenschutzpläne, die wieder von den Szenarien abhängig sind. In Erdbebengefährdeten Gebieten wird er anders ausschauen als für den Hochwasserschutz.
Siehe auch: Portal Feuerwehr