Aggression
Als Aggression (lat. aggredi - herangehen, angreifen) wird feindseliges Verhalten bezeichnet, das die eigenen Interessen unter Verletzung der Interessen des Gegenübers durchzusetzen versucht. Aggression als Verhaltensweise ist im Tierreich weit verbreitet. Speziell im Zusammenhang mit menschlichem Verhalten äußert sich Aggression in verbalen oder tätlichen Angriffen gegenüber Personen, Personengruppen und Sachen.Völkerrechtlich bezeichnet Aggression (im Gegensatz zur Verteidigung, die ebenfalls aggressives Verhalten im obigen Sinne darstellt), den erstmaligen Einsatz von Gewalt in einer Auseinandersetzung von Staaten, Völkern und Volksgruppen.
Ist der individuelle Charakter aber schwach – die Grundbedürfnisse wurden durch Erziehungsfehler nicht oder nur schlecht befriedigt, reagiert der Mensch in einem entsprechend aggressiven Umfeld ebenfalls aggressiv. So hat auch Lewin nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen autoritärem Führungsstil und gesteigerter Aggression bei Wegfall der Kontrolle gibt und auch das Milgram-Experiment kann dieser Theorie zugeschrieben werden: Der Mensch (mit schwachem individuellem Charakter) orientiert sich an den Anordnungen durch die Autorität. Die vermeintlich verlagerte Verantwortung erlaubt anscheinend sadistische Exzesse.
-- 09:29, 24. Jul 2004 (CEST)
Viele Tiere zeigen in ihrem Verhalten mitunter aggressives Verhalten gegen Artgenossen z.B. zur Verteidigung ihres Lebensraumes oder zum Schutz der Nachkommen. Dem hierbei im Verlauf unterlegenen Gegner ist oft die Unterwerfung gegenüber dem stärkeren angeboren. Der Überlegene nutzt die Situation jedoch nicht aus; er besitzt vielmehr eine - ebenfalls angeborene - Tötungs-Hemmung, was den Artgenossen vor unnötigem Schaden bewahrt.
Beim Menschen läßt sich vergleichbares beobachten (Stichwort Mitleid). Nach Konrad Lorenz ist daher der Gebrauch von Distanz-Waffen von entscheidender Bedeutung für das menschl. Aggressionsverhalten: Auf Distanz können auslösende Reize für die Tötungshemmung, wie z.B. das Weinen, nicht wahrgenommen werden; die Tötungshemmung als Gegenspieler der Aggression fällt aus.
Psychologie
Unter Aggression versteht man die beabsichtigte physische oder psychische Schädigung eines Lebewesens (Mensch oder Tier) oder die Beschädigung eines Gegenstandes. Die verschiedenen Aggressionstheorien lassen sich unterteilen in Theorien, die aggressives Verhalten a) auf die Anlage / die Gene (Freud, Lorenz) oder
b) die Umwelt (Belschner, Bandura, Dollard) zurückführen.
Beiden Theorien gemeinsam ist die Vorstellung, dass sich im Menschen aggressive Impulse ansammeln, sodass er zunehmend unter Druck gerät; zuletzt reichen selbst nichtigste Anlässe aus, um die angestauten Energien explosionsartig zu entladen. Um solche unkontrollierten Entladungen zu vermeiden, sollte man diesen Theorien zufolge rechtzeitig seine Aggressionen abbauen, indem man z.B. Sport betreibt, gegen einen Sandsack boxt oder sich in Arbeit stürzt (Sublimierung nach Freud).
c) Anlage und Umwelt: Charakter Theorie von Fromm
Fromm versucht in seiner Charaktertheorie eine Kombination der bisherigen Überlegungen. Als Anlage Faktor geht er von menschlichen Grundbedürfnissen (Sicherheit, Stimulation, Erfolg, Freiheit) aus, die bei der Sozialisation eines Menschen mehr oder minder gut erfüllt werden, wodurch sein individueller Charakter geprägt wird. Dieser individuelle Charakter muss sich mit der ihn umgebenden Gesellschaft (dem sozialen Charakter) auseinandersetzen. Ist der individuelle Charakter genügend stark ausgeprägt, kann er Frustrationen besser verkraften oder in positive Aktionen umsetzen, werden aggressive Vorbilder nicht als solche akzeptiert oder Erfolge anders erreicht. Biologie
Die Verhaltensbiologie betont besonders den viel-ursächlichen Charakter der Aggression. Als Motive können in Frage kommen: Furcht, Frustration, Gehorsam, kalte Berechnung, soziale Exploration ("Mal sehen, wie weit ich gehen kann!"), Spielverhalten u.a. Je nach vorherrschendem Motiv ist dann der zweckmäßige Umgang mit dem Aggressor ein jeweils anderer. Rechtswissenschaften
Aggressionen werden strafrechtlich erst relevant, wenn sie selbst ein geschütztes Rechtsgut verletzen. In der Regel ist dies bei Körperverletzungen der Fall. Aggressionen sind straflos, wenn sie durch Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Notstand o.ä. gerechtfertigt werden.
Völkerrechtlich hat der Begriff der Aggression Einzug in die Charta der Vereinten Nationen erhalten.
Aggressionen sind Eingriffe in die Souveränität eines Staates, die nicht gerechtfertigt sind. Dies können der Angriffskrieg sein, aber auch Grenzverletzungen und Drohungen mit Gewalt. Wird völkerrechtliches Unrecht begangen, so kann sich das angegriffene Völkerrechtssubjekt dagegen wehren (jedoch sind Präventivkriege nicht zulässig). Maßnahmen sind Retorsionen (völkerrechtlich gestattet) oder Repressalien (völkerrechtswidrig). Beide sind völkerrechtlich bei Aggressionen zulässig. Literatur
Weblinks
(vgl. auch: Triebverzicht)