Verdinglichung
Mit Verdinglichung wird in der marxistischen Theorie das Phänomen bezeichnet, dass in der kapitalistischen Gesellschaft gesellschaftliche Verhältnisse (z.B. das Verhältnis einer individuellen Arbeitsleistung zur gesellschaftlichen Gesamtarbeit) in der Form von Dingen (v.a. Waren) auftreten und daher notwendig Ideologie produzieren.Theoretiker der Verdinglichung sind u.a.
Im Privatrecht wird damit im Rueckgriff auf Hegel seit der Begriffsbildung durch Dulckeit der Vorgang benannt, dass ein Forderungsrecht durch Besitzerwerb zum dinglichen Recht erstarkt und damit auch Wirkungen gegen Dritte zeigt; typisches Beispiel im BGB ist die Vormerkung.