Verdammung
Verdammung (v. althochdt.: firdammon aus lat. damnare büßen lassen, verurteilen verwerfen, v. damnum [Geld]buße, Verlust, Schaden) bedeutet etwas als in besonderer Weise (als Sakrileg) für strafwürdig erklären.In der Kirchengeschichte spielt der Begriff eine besondere Rolle. Hier bedeutet er 'Ausschluss vom Heil'. Während mit einer Verurteilung eine Meinung oder Lehre lediglich als falsch bezeichnet wird, ist eine Verdammung auf eine Person gerichtet und schließt die Formel "anathema sit" (= er sei ausgeschlossen, d.h. exkommuniziert) mit ein. Das bedeutet, das Anathema stellt nicht nur die Lehre einer Person als falsch dar, sondern sagt über die Person aus, dass sie sich durch diese Lehre außerhalb von der katholischen Kirche gestellt habe. In der mittelalterlichen Vorstellung des Dogmas extra ecclesiam nulla salus bedeutete die vom Gläubigen selbst vollzogene Exkommunikation als Tatstrafe den Ausschluss vom Heil. Das kirchliche Urteil (vollzogen von Konzilien oder vom Papst allein und erkennbar am Terminus "damnamus" - wir verwerfen) stellt die Exkommunikation öffentlich fest. Aus diesem Verständnis leitet sich der Begriff Verdammung ab.
Im deutschen Sprachgebrauch überschneiden sich die Ausdrücke Verdammung und Verurteilung und werden z.T. synonym gebraucht.