Verbot
Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen Freiheit.Diese Einschränkung kann als absolutes Verbot gegen jedermann gerichtet sein; es kann jedoch auch ein relativer Verbotssatz vorliegen, der ein Verhalten nur einer Einzelperson oder einer bestimmten Personengruppe untersagt, das nämliche Verhalten anderen aber gestattet (quod licet Jovi non licet bovi, frei übersetzt: Was Jupiter darf, darf nicht jedes Rindvieh).
Die Berechtigung oder Möglichkeit, ein Verbot auszusprechen, fußt entweder auf einer entsprechenden sozialen Übereinkunft, die ihrerseits wiederum politisch oder religiös motiviert sein kann, oder auf der bloßen Ausübung von Macht.
Besondere Relevanz haben Verbotsnormen ersichtlich dann, wenn sie der Regelung des Verhaltens innerhalb der staatlichen Gemeinschaft dienen, wenn der Staat also das Verhalten der Bürger durch Verbotsnormen reglementiert.
Im weiteren Sinne spricht man in der Wissenschaft von einem Verbot auch dann, wenn eine bestimmte - "verbotene" - Vorgehensweise zwingend zu einem unrichtigen Ergebnis führen muß: So ist es mathematisch "verboten", aus einer Differenz oder Summe zu kürzen. Dieser Gebrauch es Wortes Verbot ist aber letztlich nicht korrekt, weil er die Kategorien des Erlaubten und des Richtigen zu Unrecht gleich behandelt.