Selbstbehalt
Unter einem Selbstbehalt versteht man im deutschen Gesundheitswesen einen Geldbetrag, den der Versicherte für Leistungen (wie z.B. Arzt-, Apotheken- oder Krankenhauskosten) selbst aufwenden muss.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbehalte, die der Kostendämpfung dienen sollen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip herrscht, der Versicherte also grundsätzlich nicht in Vorlage treten muss, sind die Selbstbehalte so ausgestaltet, dass der Versicherte einen Teilbetrag an den Leistungserbringer (Arzt, Apotheker, Krankenhaus) zahlen muss. Darunter fallen gegenwärtig (Anfang 2004) z.B. die Rezept- und die Praxisgebühr.
Ein massiver Selbstbehalt hat den größten Einfluss bei sozial schwachen Gruppen, und hier beim ersten Arztbesuch, in weiterer Folge wird regelmäßig den Empfehlungen des Arztes Folge geleistet. Dies ist besonders dann problematisch, wenn ein Erstbesuch beim Arzt sinnvoll wäre: mit diesen Erfahrungen haben die Niederlande die bereits 1995 eingeführte Kostenbeteiligung im Jahr 2000 gestrichen. Auch scheint sich hier das Solidaritätsprinzip des Versicherungsprinzip umzukehren: bezahlen müssen nun die Kranken selbst, und werden trotz sozialer Abfederung die sozial Schwachen am stärksten beteiligt.
In der privaten Krankenversicherung, in der grundsätzlich das Erstattungsprinzip gilt, erhält der Versicherte vom Versicherer in Höhe des Selbstbehalts keine Erstattungsleistungen. Dadurch beeinflussen die Selbstbehalte auch den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag (die Versicherungsprämie). Es gibt dabei Tarife, bei denen die Beitragseinsparung über dem Selbstbehalt und welche bei denen der Selbstbehalt grösser ist als die Beitragsersparnis. Beispiel:
Gesetzliche Krankenversicherung
Soziale Auswirkungen
Eine sozial nicht vertretbare Belastung der Versicherten soll durch die so genannten Überlastungsgrenzen (2% des Bruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen 1%) vermieden werden.Private Krankenversicherung
Da der Versicherte alle Kosten bis zur Grenze des Selbstbehaltes wirtschaftlich selbst tragen muss, wird er bei Kleinigkeiten, die unterhalb der Grenze liegen, verstärkt darauf achten, dass er die günstigste Versorgung wählt, da es sein eigenes Geld trifft. Sobald die Grenze überschritten wird, verliert sich dieses Interesse jedoch wieder.