Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystem]]. Auch ist sie Teil des Gesundheitssystems.Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (§ 1 SGB V).
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im SGB V festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).
Der derzeitige Beitragssatz liegt bei circa 12 - 16 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Man unterscheidet zwischen primären Trägern und Ersatzkassen der GKV:
- primäre Träger sind
- Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) zusammengeschlossen. Hierzu gehören z.B.
- die Barmer Ersatzkasse (BEK),
- die Deutsche Angestellten Kasse (DAK),
- die Techniker Krankenkasse (TK) sowie
- die Kaufmännische Krankenkasse (KKH).
- Daneben gibt es noch einige "Spezialkassen" wie z.B.
- die landwirtschaftlichen Krankenkassen,
- die See-Krankenkasse und
- die Bundesknappschaft (für Bergleute).
Circa 87 Prozent der Bevölkerung sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert oder mitversichert.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
- Gesamtzahl: 72,6 Millionen das entspricht 87 % der Bevölkerung
- Pflichtmitglieder: 29,8 Millionen
- Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige: 22,6 Millionen
- Rentner: 15,6 Millionen
- freiwillig versichert: 4,6 Millionen
- (Quelle BMGS )
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2004 beträgt 41.850 € (monatlich 3.487,50 €). Für Fälle, die erstmals die JAE überschreiten gelten allerdings 46.350 € (monatlich 3.862,50 €). Für den Bereich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Jahresarbeitsentgeltgrenze - d.h. jeder gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Table of contents |
2 Nachteile der GKV 3 Wechsel der Krankenkasse 4 Reformvorhaben 5 Jährliche Verwaltungskosten der GKV 6 Siehe auch: 7 Weblinks |
Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Wenn allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Unklar ist bislang, ob bei einer Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer Fusion auch ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das Sozialgericht Stuttgart (Az.: S 4 KR 5695/03) und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 4 KR 33/00) haben in rechstkräftigen Urteilen ein Sonderkündigungsrecht jedoch bejaht [1].
Rechtshinweis
Da sich das derzeitige Gesundheitssystem in einer Krise befindet, gibt es verschiedene Reform-, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge.
Unter anderem:
1. Bürgerversicherung und Kopfpauschale (gefordert von SPD/Bündnis 90/Die Grünen bzw. CDU/CSU)
2. Abschaffung der GKV, wobei die jetzige GKV in Private Krankenversicherungen (PKV) umgewandelt werden sollen. Dafür soll jeder Einwohner Deutschlands das Anrecht auf eine gesetzlich festgelegte private Grundversicherung haben, die die gesetzlich festgelegte medizinische Grundversorgung absichert, und verpflichtet sein eine solche Versicherung abzuschliesen. Die PKVs müssen danach jeden, der aufgenommen werden will, auch annehmen, ohne Risikoüberprüfung, sowie für alle Versicherten bei ein und derselben PKV die gleiche Versicherungsprämie für die Grundversicherung erheben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Risiko und ohne Risikozuschlag. Wer sich die Versicherungsprämie nicht leisten kann, soll diese vom Staat erstattet bekommen.(gefordert von FDP)
Nähere Informationen zu den Reformvorschlägen gibt es unter Gesundheitssystem/Probleme und Reformvorschläge
Vorteile der GKV
Nachteile der GKV
Wechsel der Krankenkasse
Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Reformvorhaben
Jährliche Verwaltungskosten der GKV
Siehe auch:
Krankengeld - Krankenkasse - Risikostrukturausgleich - Beitragsbemessungsgrenze - Rezeptgebühr - Gesundheitsreform - Gesundheitspolitik- Gesundheitswesen - GKV-ModernisierungsgesetzWeblinks
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.