Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung (PKV) erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung risikoäquivalente Versicherungsgebühren. Das bedeutet, die Versicherung verlangt von dem Versicherten in etwa so viel Beitrag, wie dieser der Versicherung auch kosten wird.Um nicht im Alter auf einmal mehr zahlen zu müssen, als die Rente hergibt, teilt man diese Beiträge auf die Lebenszeit auf und verlangt in der Berufszeit einen etwas höheren Beitrag. Mit dem überschüssigen Geld bildet die PKV Altersrückstellungen, die dann, wenn im Alter erhöhte Krankheitskosten anfallen, aufgelöst werden.
Wer sich in Deutschland einmal privat vollversichert hat, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird.
siehe auch: Krankenversicherung, Krankenkasse, Gesundheitswesen