Schiedsamt
Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Amt um zivilrechtliche Fälle zu schlichten.Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt - im Bundesland Sachsen werden diese auch als Friedensrichter bezeichnet - ist zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist es zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere). Auskunft geben die Polizeidienststellen, die Amtsgerichte, die Stadtverwaltungen und die Bezirksvereinigungen der Schiedspersonen, so z.B. die Bezirksvereinigung Düsseldorf im Internet (Link s.u.). In ihrer Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar vollstreckt werden. Nach modernem Sprachgebrauch sind Schiedsleute Fachleute für Mediation.