Mediation
Dieser Artikel befasst sich mit Mediation im allgemeinen Sinn von Vermittlung, für die Epoche in der Schweiz siehe Mediation (Geschichte).Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines neutralen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.
Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Der Mediator oder die Mediatorin wird keinerlei Vorschläge machen, sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, ein Modul, welches aus festgelegten Arbeitsschritten besteht, führen. Diese setzen sich aus 3 bis 15 Teilschritten zusammen.
Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Sie ist auch unter der Bezeichnung Streitschlichtung bekannt.
Erfolgreich eingebunden in das Gerichtswesen ist die Mediation in Australien, wo es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen mit Beträgen über 200.000 austr. Dollar. In Ausnahmefällen können sogar solche Fälle mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen. Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es im späteren Berufsleben des Mediators kaum Ausfälle gibt. Im Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden. Genau so wichtig wie der Mediator selbst ist der so genannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert. Die Arbeit des Mediators ist stark davon abhängig, wie gut das System um ihn herum arbeitet. Dieses ist kaum in europäischen Ländern und fast gar nicht in Deutschland zu finden (Stand 2004).
häufige Konflikte sind:
- Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
- Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
- Erbauseinandersetzungen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mobbing / Berufsschwierigkeiten
- Probleme in der Schule
Ausgehend von der Tatsache, dass Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung darstellt, gehört sie zur alternative dispute resolution (ADR).
Ausbildung
Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist nicht einheitlich geregelt. Es gibt private Bildungseinrichtungen, die Ausbildungen zum Wirtschaftsmediator oder Familienmediator anbieten. Voraussetzung für die Ausbildung ist meist ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen: Jura, Psychologie oder Sozialpädagogik mit entsprechender praktischer Erfahrung. Es gibt aber auch Ausbildungsinstitute, die lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung fordern. Eine staatlich anerkannte Prüfung ist derzeit (Stand 07/03) in Deutschland nicht möglich. Die Ausbildungsstandards bei den anerkannten Instituten entsprechen aber europäischen Richtlinien. Die Qualifikation können Mediatoren nachweisen und bieten damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende, wenn der/die Mediator/in einen Abschluss bzw. die Angehörigkeit bei einer der großen Organisationen nachweisen kann. Sie dürfen dann einen geschützten Titel wie z. B. Mediator/in BAFM tragen.
Missverstanden wird die Mediation in Deutschland, wo Arbeitsuchende zu Mediationsausbildungen geschickt werden, ohne eine Reifeprüfung überhaupt in Betracht zu ziehen. Anwälte nutzen den Begriff des Mediators in Deutschland mittlerweile oft, raten ihren Klienten zu einer Mediation – wobei die Neutralität damit schon gefährdet ist – und professionelles Arbeiten nicht mehr möglich sein kann. Es wird als Nebengeschäft missverstanden und dementsprechend auch von der Wertigkeit am untersten Limit gehalten.
Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht von Nöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich, genauso wie ein juristisches Fachwissen. Der Irrtum in Deutschland besteht darin, dass Anwälte sich berufen sehen, Mediation anbieten zu dürfen. Ein sehr falscher Ansatz, der in Ländern, in denen Mediation professionell ausgeuebt wird, schon seit 10—15 Jahren nicht mehr gemacht wird.
Elemente und Grundlagen der Mediation
Grundsätzlich ein ausgebildeter professioneller Mediator und 2 Parteien, welche sich freiwillig zu einer Mediation entschlossen haben.
Als einen kleinen Umriss über die Grundlagen kann folgende Beschreibung gelten, hat aber je nach Art und Weise und des Landes keinen unumstößlichen Wahrheitswert :
- Drei Ebenen-Arbeit gem. TZI
- Beziehungsebene (Transaktionsanalyse)
- Prozess (Beziehungsverlauf)
- Sachebene (meist das Problem)
- Das Erkennen von Wahrnehmungs- und Entscheidungsmustern
- Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren bestimmen
- Entscheidungsverzerrungen aufdecken
- Sache und Person trennen
- Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen (Störungen, Vertrauensverlust)
- Interessenklärung (Erwartungen)
- Verhandeln auf der Grundlage von Interessen statt Positionen
- Kreative Ideensuche
- Entdecken neuer Win-Win-Perspektiven
- Bewertung und Auswahl von Optionen
- Objektivierbare Bewertungskriterien finden
- Operationalisierung von Optionen
- Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplan bei Umstrukturierungen, Outsourcing oder Fusion
- Spiegeln
- Körpersprache
- Aktives Zuhören und Paraphrasieren
- Fragetechniken
- Gewaltfreie Kommunikation
- Ich-Botschaften senden
- Rahmensetzungen (Framing, Reframing)
- Die Anwendung von Heuristiken
- Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB
- Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung
- Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Verhandeln vor der Einigungsstelle
- Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle
- Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung
- Novellierung der Zivilprozessordnung
- Empowerment: Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse
- Recognition: Anerkennung der gegenseitigen Sichtweisen, Interessen und
- Neue Handlungsmöglichkeiten durch Perspektivenwechsel, Konsens durch verständigungsorientierten Diskurs
- Argumentationen strukturieren
- Induktives Argumentieren und deduktives Argumentieren
- Perspektiven für die lernende Organisation Rollenverhalten aus Sicht der Transaktionsanalyse
- Entscheidungshilfen für die Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahrens
- Mediation als Beitrag zur Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur
- Interessengerechtes Verhandeln im Kontext des kollektiven Arbeitsrechts
Adressen und Weblinks
Ausbildung und kostenlose Vermittlung von Mediatoren
BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation) Eisenacher Str. 1, D 10777 Berlin, Tel 030/ 236 28 266 [www.bafm-mediation.de]
Ausbildung und Durchführung von Wirtschaftsmediation
TENOS AG
Van-der-Smissen-Str. 1, 22767 Hamburg, Tel 040/ 4130730
[www.tenos.de]
Basis-Ausbildung und Zertifizierung
Ausbildungsinstitut perspectiva Bahnhofstr. 63, CH-4125 Riehen, Tel 0041 61 641 64 85 http://www.perspectiva.ch Ausbildungsrichtlinien [1]
BM - Bundesverband Mediation e.V. Fachverband zur Verständigung in Konflikten Hauptgeschäftsstelle: Dipl.-Psych. Inge Thomas-Worm Kirchweg 80 34119 Kassel Tel. 0561-7396413 Fax 0561-7396412 e-mail: info@bmev.de [1]
DGFP e.V. - Deutsche Gesellschaft für Personalführung Repräsentanz Berlin Atrium Friedrichstraße Friedrichstraße 60 10117 Berlin Ansprechpartnerin: Sandra Merse Telefon 0 30 / 20 91 69 90 Telefax 0 30 / 20 91 69 99 E-Mail: berlin@dgfp.de [1]
siehe auch: Umweltmediation, Schulmediation, Win-Win, Gewaltfreie Kommunikation