Reinhold Huhn
Reinhold Huhn (*8. März 1943 in Adorf/Sachsen, † 18. Juni 1962) war Soldat der Grenztruppen der DDR, als er in der Zimmerstr. 56 in Berlin durch den Fluchthelfer Rudolf Müller erschossen wurde. Bevor er seinen Wehrdienst als Gefreiter leistete, war er Rinderzüchter.Nach ihm wurde die Berliner Reinhold-Huhn-Oberschule (POS) benannt, sowie in Berlin und Hildburghausen die Reinhold-Huhn-Straße. Ein ihm gewidmetes Denkmal stand bis 1990 in der Berliner Schützenstraße/Jerusalemer Straße und eine Gedenktafel in der Nikolai-Bersarin-Kaserne in Berlin-Lichtenberg.
Rudolf Müller wollte über einen Fluchttunnel seine Familie von der DDR in die BRD bringen. Als auf DDR-Gebiet der Gefreite Huhn die Ausweise der Familie sehen wollte, schoss Müller zweimal auf den DDR-Grenzbeamten, wobei der zweite Schuss Huhns Tod verursachte. Müller hatte nach seinem Todesschuß behauptet, Huhn wäre nicht von ihm, sondern von DDR-Kollegen Huhns versehentlich erschossen worden, dem damals von den DDR-Strafverfolgungsbehörden widersprochen wurde. Dennoch wurde er in der BRD nicht bestraft und die Massenmedien in der Bundesrepublik veröffentlichten zunächst nur seine Version des Tatverlaufs.
Erst 1996 wurde Müller verhaftet und 1999 vom Berliner Landgericht, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf 2-jährige Bewährung verurteilt, wegen Totschlags. Im darauffolgenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig) und beim Bundesverfassungsgericht wurde die Verurteilung in "heimtückischen Mord" umgwandelt, die Strafhöhe allerdings wurde nicht geändert oder bemängelt.
Mit dem Mörder Huhns wurde erstmalig ein Fluchthelfer, der in der DDR Straftaten beging, von westdeutschen Gerichten verurteilt.
Am 6. August 2001 strahlte der Fernsehsender MDR den Dokumentarfilm "Der Todesstreifen - Tödliche Schüsse" über diese Ereignisse aus, der die Nachforschungen der DDR-Polizei und DDR-Gerichte bestätigte. Kurz darauf wurde das Urteil gegen Müller verschärft.
Bis heute ist noch unaufgeklärt, woher der Täter die Pistole beschafft hatte und inwieweit die Geheimdienste und der Axel Springer Verlag involviert waren, mit dessen Wissen und Unterstützung der benutzte Fluchttunnel auf dem Gelände des Verlages gegraben wurde. Der Fluchttunnel wurde überdies von westberliner Polzeibeamten abgesichert. Nach der Flucht wurde Müller vom Chefredakteur der Bildzeitung zu einem Empfang in die Berliner Springer-Zentrale eingeladen. Der BND entlastete damals Müller durch einen mit gefälschtem Namen versehenen angeblichen Zeugen, der Müllers Version wiederholte: Müller sei unbewaffnet gewesen und Huhn von Volkspolizisten erschossen worden. Müllers Tatwaffe war zuvor vom westdeutschen Staatsschutz übernommen worden.