Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist seit dem 1. Juli 2004 die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Gebühren der Rechtsanwälte. Es ersetzt ab dem genannten Zeitpunkt die bisher geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und gilt für Aufträge, welche nach dem 30. Juni 2004 gegenüber Rechtsanwälten erteilt werden. Im Gegensatz zu den Ausführungen und Veröffentlichungen der Rechtsschutzversicherer hat das Gesetz tatsächlich nicht zu linearen Gebührensteigerungen der Rechtsanwälte geführt. Vielmehr beabsichtigte der Gesetzgeber die Schaffung neuer Abrechnungsstrukturen, um gerichtliche Verfahren durch vorgezogene Vereinbarungen zu vermeiden und für bestimmte Rechtsgebiete neue Abrechnungsmodalitäten zu schaffen.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Kostenrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | RVG |
FNA: | 368-3 |
Verkündungstag: | 12. Mai 2004 (BGBl. I 2004, S. 718) |
Aktuelle Fassung: | 23. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1838) |
Die wesentlichen Änderungen innerhalb des Gesetzes sind:
- Umstrukturierung der außergerichtlichen Abrechnung bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen
- Abschaffung der besonderen Gebühren für die Beweisaufnahme vor Gericht
- Erhöhung der Gebühren für die Strafverteidigung und für bestimmte Bußgeldverfahren
- Verringerung der gerichtlichen Kosten in Scheidungsverfahren
- Schaffung einer begrenzten Möglichkeit erfolgsabhänigiger Gebühren
Für Anwaltsnotare gilt, soweit sie nicht als Rechtsanwalt, sondern als Notar tätig werden, die Regelung der Gebühren in der Kostenordnung, nicht das RVG.
Rechtshinweis