Nichtakademischer Titel
Nichtakademische Titel wurden im deutschen Kaiserreich bis 1918 vom Staat als Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).Dazu zählten:
- Baurat (Bau-R.)
- Geheimrat (Geheim-R.)
- Geheimer Kommerzienrat (Geh.Kom.-R.)
- Geheimer Regierungsrat (Geh.Reg.-R.)
- Generalsuperintendent (Gen.-Sup.)
- Hofrat
- Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat)
- Legationsrat (Leg.-R.)
- Oberhofbaurat (Ob.-Hof-Bau-R.)
- Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
- Rat
- Regierungsrat (Reg.-R.)
- Staatsrat (Staats-R.)
- Wirklicher Geheimrat (Wirkl.Geh.-R.)
Bei den Beamten bezeichnet "Rat" einen höheren Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist (oder war): Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.
Der Zusatz "Geheimer" drückte eine höhere Rangstufe aus, die Bezeichnung "Ober-" ist eine weitere Steigerung ("Geheimer Oberregierungsrat"), und das Prädikat "Wirklicher" zeigte die höchste Stufe an: "Wirklicher Geheimer Rat" (in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede "Exzellenz" zu).
Alle diese Titel waren eigentlich offizielle Bezeichnungen für aktive Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.