Beamter
Ein Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter, der einen (vom Angestellten oder Arbeiter) abweichenden Status trägt. Dieser Beamtenstatus - auch als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet - ist in verschiedenen Ländern und im Bund unterschiedlich geregelt. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Vertrag.Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen.
Die deutschen Beamten haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und daraus eine Beschränkung ihrer Bürger- und Arbeitnehmerrechte (z.B. kein Streikrecht, keine Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte eingeschränkt. Ferner bestehen Verhaltenpflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Beamtentums nicht zu gefährden. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein. Dies spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle, da das Gehalt vom Gesetzgeber festgelegt wird, und daher auch pauschal gekürzt werden kann. Problematisch ist die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen, die eine Familie zu versorgen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 % über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.
Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung sowie Absolvierung einer Probezeit und Wartezeit auf Lebenszeit ernannt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, er muss seine Entlassung beantragen.
Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit, zum Beispiel bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt.
Es gibt in Deutschland verschiedene Laufbahnen:
Die Kommunen, insbesondere im Osten Deutschlands, beschäftigen immer weniger Beamte.
Ob die Einstellung von Angestellten anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist umstritten. Studien sind in dieser Frage zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen. Zum einen muss der Dienstherr für seine Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern lediglich die als kostensparend geltende Beihilfe im Krankheitsfall finanzieren, zum anderen sind stetig steigende Pensionslasten zu verzeichnen, für welche bisher nach überwiegender Meinung keine ausreichend hohen Rückstellungen geleistet werden.
Obwohl es - in Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse - gewisse Ähnlichkeiten gibt, sind Richter und Soldaten keine Beamten. Ihr Status unterliegt jeweils eigenen Bestimmungen.
Die Ursprünge des Beamtentums liegen im alten Ägypten. Auch in den orientalischen Staaten der Antike und im Römischen Reich gab es bereits Beamte. Im Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm ihr Dienstherr die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu unterhalten. Ein wesentliches Merkmal auch des modernen Beamtentums wurde damit bereits im 3. Jahrtausend v. Chr. entwickelt. Als ein weiteres prägendes Merkmal ist die hierarchische Ordnung des Beamtenstums zu nennen, die sich bis heute weitgehend erhalten hat. Die frühen Beamten waren zudem einem absoluten Herrscher verpflichtet. Nur in Griechenland war bereits die heute verbreitete Verpflichtung der Beamten auf Staat und Gesetz bekannt.
Vorläufer der heutigen Beamten waren die Fürstendiener im Europa des ausgehenden Mittelalters. Friedrich II verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren.
Erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist das europäische Beamtentum dem Staat und dem Gesetz verpflichtet. Wesentlich für die Entstehung des modernen Beamtentums waren die Auswirkungen der Französischen Revolution.
Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. Im Dritten Reich wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch Menschenrechtsverletzungen und andere verbrecherische Maßnahmen von einer Vielzahl an sog. Schreibtischtätern mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrage der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: "Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen."
Nach 1945 war das Beamtentum unter alliierter Kontrolle zunächst abgeschafft. Ein großer Teil der zunächst entlassenen Beamten, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus Dienst taten, wurde - wie in vielen anderen Berufszweigen - wieder eingestellt, da man ansonsten den Personalbedarf nicht decken konnte.
Das Berufsbeamtentum wurde in der Bundesrepublik per Gesetz im Juli 1950 wieder eingeführt.
In der DDR wurde das Beamtentum nicht eingeführt. Auch in den heutigen neuen Bundesländern ist der Anteil der Beamten weitaus geringer, als im Bereich der alten Bundesrepublik.
Die Geschichte des österreichischen Beamtentums ist in manchen Grundzügen jener des deutschen vergleichbar. Sonderentwicklungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden können, führten dennoch zu sozialhistorisch bemerkenswerten Differenzierungen. Ungefähr ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts besteht ein Berufsbeamtentum im gegenwärtigen Wortsinn. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780-1790 (Reformen Kaiser Josephs II. - "Hirtenbrief" von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik). In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum seitens der Politik demoliert: Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung, Restriktionen bei der Pragmatisierung (Unkündbarkeitstellung, Beamter auf Lebenszeit) und bevorstehende dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen (2004) werden das österreichischen Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfogestaaten der k.u.k. Monarchie nachgetrauert wird und das ein multiethnisches, mitteleuropäisches Integrationsinstrument ersten Ranges war, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland
Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten
Die Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst findet i. d. R. an Studieninstituten und ähnlichen verwaltungsinternen Einrichtungen statt. Im gehobenen Dienst ist eine Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der Regelfall. Parallel findet die praktische Ausbildung in der jeweiligen Einstellungsbehörde statt. Für den höheren Dienst werden Absolventen der öffentlichen Hochschulen eingestellt.Das deutsche Beamtentum im Wandel
Keine Beamten: Richter und Soldaten
Geschichte des Beamtentums