Nürnberger Gesetze
Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze, wurden am 15. September 1935 vom Reichstag auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP (Reichsparteitag der Freiheit) in Nürnberg einstimmig beschlossen. Mit ihnen stellten die Nationalsozialisten ihre antisemitische Ideologie auf eine juristische Grundlage.Sie enthielten das
- Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre ("Blutschutzgesetz"),
- das Reichsbürgergesetz,
- und das Reichsflaggengesetz.
Zur "Reinhaltung des deutschen Bluts", einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie, verbot das so genannte Blutschutzgesetz Ehen zwischen Juden und Nicht-Juden sowie deren außerehelichen Geschlechtsverkehr. Als Strafe drohten Gefängnis und Zuchthaus. Die Strafdrohung für den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden richtete sich nur gegen den Mann, nicht gegen die Frau. Diese Regelung soll auf eine persönliche Eingebung Adolf Hitlers zurückgehen.
Juden wurde es untersagt, "arische" Dienstmädchen unter 45 Jahren zu beschäftigen; Hintergrund war die ideologische Unterstellung, "der Jude" würde sich sonst an diesen vergehen.
Zudem wurde ihnen verboten, die durch das Reichsflaggensetz vom Reichstag zur Reichsflagge erklärte Hakenkreuzflagge zu hissen.
Im Reichsbürgergesetz wurde festgelegt, dass nur "Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes" Reichsbürger sein konnten. Das Gesetz hatte zur Folge, dass kein Jude mehr ein öffentliches Amt bekleiden durfte. Die jüdischen Beamten mussten zum 31. Dezember 1935 den Dienst quittieren.
In einer Durchführungsverordnug zum Reichsbürgergesetz wurde geregelt, wer nach nationalsozialistischer Auffassung Jude, Halbjude oder Vierteljude war.
In der Folgezeit bis zum Ende des Dritten Reiches wurde die Rechtsstellung der Juden durch eine Vielzehl weiterer Gesetze und Verordnungen weiter beschränkt, die fast alle Bereiche des öffentlichen als auch des privaten Lebens betrafen.
Literatur
Weblinks