Majorzwahl
Majorzwahl bezeichnet die der Schweiz übliche Mehrheitswahl, angewandt zur Wahl
- des Ständerates (kleine Kammer) (Ausnahme: der Kanton Jura)
- der Mitglieder des Nationalrates in den Kantonen mit nur einem Vertreter
- der kantonalen Regierungen (Ausnahme: Kantone Tessin und Zug)
- des kantonalen Parlaments in Graubünden und
- der beiden Appenzellerer Halbkantonen und einiger Gemeinderäte.
Die Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die Proporzwahl. Es bekommt immer der Kandidat oder die Kandidatin das Amt, der oder die die meisten Stimmen macht, im Gegensatz zur Proporzwahl, wo zuerst nach Parteien ausgezählt wird. Der Nachteil ist, dass kleine Parteien oft nur wenige Sitze erhalten, siehe Mehrheitswahl.So funktioniert die Majorzwahl