Münsinger Vertrag
Durch den Münsinger Vertrag von 1482 wurden die beiden Teile, in die die Grafschaft Württemberg zerfallen war, wieder zusammengefügt. Die Erbstreitigkeiten zwischen dem Uracher und dem Stuttgarter Teil wurden nach 40 Jahren beigelegt. Damit erfolgte die Wiedervereinigung der Grafschaft. Der in Urach residierende Graf Eberhard V. "im Bart", der spätere Herzog Eberhard I, übernahm die Regierung des Landes und verlegte die Residenz nach Stuttgart. Der Münsinger Vertrag verhinderte die Zersplitterung Württembergs und schuf so eine wichtige Voraussetzung für die Erhebung Württembergs zum Herzogtum im Jahr 1495.
Die Originalurkunde wird heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.Original