Landkreis Kalisch
Der deutsche Landkreis Kalisch im 1939 annektierten Reichsgau Wartheland bestand nur in der Zeit zwischen 1939 und 1945.Der Landkreis Kalisch umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 16 Amtsbezirke mit der entsprechenden Anzahl Gemeinden.
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2 Kommunalverfassung 3 Ortsnamen 4 Weblinks |
Der Landkreis Kalisz gehörte bei Beginn des Zweiten Weltkrieges zu Polen und zwar zur Wojewodschaft Poznań (Posen).
Zum 26. Oktober 1939 wurde der polnische Landkreis Kalisz unter seinem deutschen Namen Kalisch Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Kalisch.
Der Sitz des Landratsamtes wurde die Stadt Kalisch, die nicht dem Landkreis angehörte, sondern einen eigenen Stadtkreis bildete.
Der Regierungsbezirk Kalisch trug seit dem 15. Februar 1941 den Namen Litzmannstadt.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Nach der Eingliederung in das Deutsche Reich wurde bis 1945 keiner Gemeinde die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen, auch nicht den beiden Städte Stavensheim (= Stawiszyn) und Schwarzau (Wartheland) (= Blaszki). Vielmehr waren alle Gemeinden in Amtsbezirken zusammengefasst und wurden durch Amtskommissare verwaltet.
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig die bisher polnischen Ortsnamen weiter.
Bereits vorher waren aber durch Anordnungen des Landrates in Kalisch vom 17. und 30. November 1939 eine Reihe von Ortsnamen eigenmächtig vorläufig mit deutschen Bezeichnungen versehen worden.
Dieses Nebeneinander von polnischen Namen und deutschen, von „oben“ nicht abgesegneten Bezeichnungen, die sich aber insbesondere im Postverkehr immer mehr durchsetzten, nahm 1943 sein vorläufiges Ende, als die wichtigsten Orte endgültig eine deutsche Bezeichnung erhielten.
Mit der Anordnung über Ortsnamenänderung im Reichsgau Wartheland des Reichstatthalters im Warthegau (so die offizielle Behördenbezeichnung) vom 18. Mai 1943 legte dieser im Einverständnis des Reichsministers des Innern alle Namen von Orten mit Postdienststellen, Bahnhöfen, Haltepunkten und Güterladestellen endgültig in einer deutschen Form fest. Dieses waren lautliche Angleichungen, Übersetzungen, Neuschöpfungen oder Verbesserungen der 1939 vorläufig eingeführten Verdeutschungen, zum Beispiel:
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