Kostendeckung
Als Kostendeckung wird das Verhältnis von den Einnahmen einer Körperschaft oder eines Projektes zu den Kosten bezeichnet.In den Öffentlichen Verwaltungen wird oft das Verhältnis von Nutzen zu den Kosten genommen - wobei genauso der Nutzen (z.B. beliebig definierter volkswirtschaftlicher Nutzen) wie auch die Kosten (z.B. die CO2-Emission neben den in Geldeinheiten erfassten Kosten) nur schwer objektiv meßbar sind und politisch bestimmten Manipulationen unterliegen können.
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