Konzentrationsgrundsatz
Der Konzentrationsgrundsatz (eine Prozessmaxime) bezeichnet das Bestreben, eine gerichtliche Verhandlung möglichst konzentriert, d.h. in einer Verhandlung, durchzuführen. Im Strafverfahren ist dies als Verfahrensrecht des Angeklagten herausgebildet; sofern die Hauptverhandlung um mehr als zehn Tage unterbrochen wird (§ 229 StPO), besteht hier ein Revisionsgrund.Rechtshinweis Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.