Hochhausrichtlinie
Die ''Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern'' (Hochhaus-Richtlinien - HHR) definieren den bauaufsichtlichen Begriff Hochhaus und regeln die Auflagen, die beim Bau und Unterhalt eines Hochhauses zu beachten sind.
Gebäude, die höher sind, benötigen also besondere Einrichtungen, die die Sicherheit der Nutzer im Brandfall auf andere Weise garantieren (besondere Fluchttreppenhäuser, automatische Löschanlagen usw.).
Die Hochhausrichtlinie regelt u.a. die Anforderungen an diese Einrichtungen.
Die Hochhausrichtlinien sind in den einzelnen Bundesländern im Detail verschieden ausgestaltet. Definition
Diese Definition hat ihren Begründung in der üblichen Länge von Feuerwehrleiternn (22 m). Bei normalen Gebäuden soll es im Brandfall möglich sein, Personen auch aus den höchstgelegenen Aufenthaltsräumen direkt mit Hilfe einer Feuerwehrleiter zu retten.