Hochhaus
Der Begriff Hochhaus ist eigentlich nicht bedeutungsgleich mit dem Begriff Wolkenkratzer. Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff "Hochhaus" ursprünglich alle Gebäude, die die nach der jeweiligen Bauordnung zulässige Gebäudehöhe (gegenwärtige 23m) überschreiten, auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Dem Begriff "Wolkenkratzer" (englisch: "skyscraper") erheblich näher kommt der Begriff "Turmhaus", der in den 1920er Jahren im deutschen Sprachraum gebräuchlich war.Nach der obigen Definition war (nach derzeitigem Forschungsstand) das erste "Hochhaus" Deutschlands ein 1915 errichtetes, bis heute erhaltenes Fabrikgebäude der Carl Zeiss AG in Jena.
Stuttgart 1933]]Als erstes Bürohochhaus (was der landläufigen Vorstellung von "Hochhaus" und "Wolkenkratzer" schon näher kommt) gilt gemeinhin das "Industriehaus" in Düsseldorf am Wehrhahn, erbaut 1921 bis 1923 (Architekten: Tietmann und Haake, Düsseldorf).
Als erstes "Hochhaus" im heutigen Sinne (oder "Turmhaus") wird das "Wilhelm-Marx-Haus" angesehen, das 1922 bis 1924 ebenfalls in Düsseldorf errichtet wurde (Architekt: Wilhelm Kreis, Düsseldorf).
Der "Tagblatt-Turm" von 1927 in Stuttgart (61 m Höhe) gilt als das erste in Sichtbeton ausgeführte Hochhaus Deutschlands (Architekt: Ernst Otto Oßwald, Stuttgart).
Da die Definition "Hochhaus" sehr weitläufig ausgeführt wird, findet sich in zahlreichen Publikationen auch das 1928 fertiggestellte Anzeigerhochhaus in Hannover von Fritz Höger mit der Bezeichnung erstes Hochhaus Deutschlands.