Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz: KonTraG wurde vom Deutschen Bundestag im Mai 1998 verabschiedet. Mit dem Ziel, die Corporate Governance in deutschen Unternehmen zu verbessern, wurden mit diesem Artikelgesetz etliche Vorschriften aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht verändert.Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer in der Aktiengesellschaft erweitert und ein Risikomanagementsystem als verpflichtend eingeführt, das auch vom Wirtschaftsprüfer beurteilt werden muss.
Ferner sind publizitätspflichtige Gesellschaften gehalten, ihre Risiken im Lagebericht ihres Jahresabschlusses auszuweisen, was ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer beurteilt werden muss.
Rechtshinweis