Feststellungsklage
Eine zivilrechtliche Feststellungsklage dient dazu, zwischen den Parteien eines Rechtsstreits das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde durch ein Zivilgericht feststellen zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet, soweit einer Feststellungsklage stattgegeben wird, nur die begehrte Feststellung und verlangt von der unterlegenen Partei kein bestimmtes mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbares Verhalten. Sie kann nur erhoben werden, wenn auf Seiten des Klägers ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung besteht (sog. Feststellungsinteresse).Rechtsgrundlage ist § 256 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Rechtshinweis