Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist der Versuch des Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen (Selbstjustiz) ist rechtswidrig.Zu unterscheiden ist die Einzelzwangsvollstreckung zugunsten einzelner Gläubiger und die Gesamtvollstreckung im Insolvenzverfahren zugunsten aller Insolvenzgläubiger.
Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist für den Gläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss. Vollstreckungstitel sind neben Endurteilen (§ 704 Zivilprozessordnung) die in den §§ 794 ff. ZPO aufgeführten Titel.