Erzstift
Ein Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs.Die Erstifte waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten.
Die weltlichen Fürstentümer eines einfachen Bischofs hiessen Hochstifte.
Siehe auch: Stift (Kirche)