Hochstift
Ein Hochstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Bischofs.Die Hochstifte waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Bischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Hochstifts ist zu unterscheiden vom Bistum, in dem die Bischöfe die geistliche Oberleitung innehatten.
Die weltlichen Fürstentümer der Erzbischöfe hiessen Erzstifte.
Siehe auch: Stift (Kirche), Fürstbischof, Osnabrück (Hochstift), Münster (Hochstift)