Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist ein besonderes Verfahren im Zivilprozess, mit der bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sog. Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können. Die Vorteile bestehen für den Kläger darin, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen werden kann. Von erheblicher Bedeutung ist weiter, dass – anders als im Hauptsacheverfahren – für die behaupteten Tatsachen kein voller Beweis erbracht werden muss, sondern die bloße Glaubhaftmachung ausreicht.Ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu besorgen, kann der Gegner durch eine Schutzschrift seinen Standpunkt beim Gericht zu Gehör bringen. Ist die einstweilige Verfügung durch Beschluss erlassen worden, kann der Beklagte durch einen Widerspruch erreichen, dass das Gericht über die einstweilige Maßnahme mündlich verhandelt und durch Urteil entscheidet.
Der Instanzenweg ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung dadurch beschränkt, dass eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht stattfindet.
Rechtshinweis