Bundesparteitag
Der Bundesparteitag ist nach der Satzung der meisten Parteien das höchste Entscheidungsgremium. Nach dem deutschen Parteiengesetz ist dies vorgeschrieben. Bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundesparteitag auch "Bundesversammlung" genannt.Die Teilnehmer des Parteitags setzen sich aus den Delegierten der unteren Ebenen, z. B. Landesverbände, Bezirksverbände oder Kreisverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband. Alternativ kann die Aufteilung auch gemäß des prozentualen Anteils der Partei im Gebiet des Unterverbandes erfolgen.
Details regelt die Satzung der jeweiligen Partei. Der Bundesparteitag beschließt das Grundsatzprogramm, wählt den Parteivorstand, nominiert den Kanzlerkandidaten, trifft die Entscheidung über Koalitionen mit anderen Parteien zum Zwecke der Regierungsbildung und kann weiterhin Entscheidungen zu jedem Thema treffen, das die Partei betrifft.
Dem Bundesparteitag steht in der Regel ein Präsidium vor, welches die Versammlung leitet. Auch gibt es fast immer eine so genannte Antragskomission, die Anträge von Einzelpersonen oder Gruppen im Vorfeld bearbeitet, um einen reibungslosen Ablauf des Bundesparteitags zu gewährleisten.