Bologna-Prozess
In den 1990er Jahren wurde von der EU eine Initiative gestartet, das Hochschulwesen in Europa zu harmonisieren. Die Hauptziele wurden in einer Erklärung der EU-Bildungsminister am 19. Juni 1999 in Bologna festgelegt:
- die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
- die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate, Bachelor und Master)
- die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS), und Modularisierung
- die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
- Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung.
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
Inzwischen beteiligen sich 40 Länder am Bologna-Prozess, so dass diese Entwicklung weit über die EU-Länder hinaus geht.