Aufzugsverordnung
Bis zum In-Kraft-Treten der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar 2003 war die Verordnung über Aufzugsanlagen - Aufzugsverordnung (AufzV) (in der Fassung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1410)) die Spezialregelung für das Errichten und Betreiben von Aufzugsanlagen in Deutschland.Zunächst basierte die Aufzugsverordnung auf der Gewerbeordnung, später war das Gerätesicherheitsgesetz die Ermächtigungsgrundlage für die Aufzugsverordnung.
Rechtshinweis