Gewerbeordnung
Die Gewerbeordnung ist ein deutsches, öffentlich-rechtliches Gesetz, das eine Inhalts- und Schrankenbestimmung der Gewerbefreiheit darstellt.
Basisdaten | |
---|---|
Kurztitel: | Gewerbeordnung |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Gewerberecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | GewO |
FNA: | 7100-1 |
Verkündungstag: | 21. Juni 1869 (BGBl. 1869, S. 245) |
Aktuelle Fassung: | 1. August 2004 (BGBl. I 2004, S. 1842) |
Die Gewerbeordnung dient auch der Gefahrenabwehr; grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105 - 110 GewO näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.). Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt.
Rechtshinweis