Gerätesicherheitsgesetz
Das Gerätesicherheitsgesetz regelte bis zum 30. April 2004 in Deutschland- grundlegende Sicherheitsanforderungen für Geräte im Rahmen der Bestimmungen aus der EU (z.B. für Maschinen, Sportboote, Aufzüge, Spielzeug, elektr. Geräte für explosionsgefährdete Bereiche) und
- die Sicherheit bei Errichtung und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Rechtshinweis