Auflage
Der Ausdruck Auflage bezeichnet
- allgemein eine besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas Anderes zu erhalten, siehe Auflage (Bedingung)
- im Jugendstrafrecht eine Sanktion, siehe Auflage (Jugendstrafrecht).
- im Erbrecht eine Anordnung in einer letztwilligen Verfügung, siehe Auflage (Erbrecht).
- im Buchwesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, siehe Auflage (Buchwesen).
- im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt, siehe Auflage (Nebenbestimmung).
- im Verlagswesen die Anzahl gedruckter Bücher oder Zeitschriften, siehe Auflage (Verlag)
- in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
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