Apfelsaft-Paragraph
Der so genannte Apfelsaft-Paragraph ist eine Vorschrift in Deutschland, nach der in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk höchstens genauso teuer wie das günstigste alkoholhaltige Getränk sein muss. Hierbei sind nicht nur die Preise für ein Glas zu vergleichen, sondern die Preise müssen auch jeweils auf einen Liter hochgerechnet werden.So lautet § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke des Gaststättengesetzes:
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.
Die Vorschrift soll Gaststättenbesucher, die wenig Geld haben, davor schützen, zu alkoholischen Getränken greifen zu müssen.
Einige Gaststätte bieten mittlerweile "unattraktive, dem üblichen Nachfrageverhalten in der jeweiligen Gaststätte nicht angepaßte Getränke an, (dies) stellt sich ... als Versuch einer Umgehung dar und kann zu dem Preisvergleich nicht herangezogen werden" (Reformbegründung zum geltenden Gesetzes). Deshab wurde in einigen Rechtssprechnungen das Angebot von Milch, Kaffee und warmem Tee nicht zu den Getränken gezählt, die als alkoholfreies Getränk billiger sein müssen als alkoholhaltige Getränke.
Für die Kontrollen ist vornehmlich das Ordnungsamt zuständig.