Öffentliche Ehrbarkeit
Der Begriff der
öffentlichen Ehrbarkeit wird im katholischen Eherecht in etwas unklarer Weise verwendet. Er bezeichnet ein
Ehehindernis, das aus einem öffentlichen
Konkubinat entsteht. Dieses Ehehindernis besteht zwischen einem Partner und den Vorfahren und Nachkommen des anderen Partners (also Eltern, Großeltern usw. sowie Kinder, die aus einer anderen Verbindung hervorgegangen sind; gegenüber den aus dem Konkubinat hervorgegangenen Kindern besteht das Hindernis der
Blutsverwandtschaft). Eine Eheschließung, die durch dieses Hindernis eigentlich verhindert wird, kann aber dennoch geschlossen werden, wenn aus guten Gründen eine
Dispens erteilt wird.